Aktionszeitraum 01.05.2024 bis 14.07.2024
EM-Gewinnspiel: 15 x Volltreffer!
Während der Fußball-EM 2024 verlosen wir 15 x 4 Kisten Bier!
Trage Deine E-Mail-Adresse ein und sichere Dir ab dem Achtelfinale bei jedem Spiel Deine Chance auf 4 Kästen Fürsten Hell 0,5 l pro Verlosung.
Jetzt eintragen und Deine Chance sichern!
Teilnahmebedingungen
– für das Fürst Wallerstein Gewinnspiel „EM-Gewinnspiel Kofferraum voll Fürsten Hell“
Im Aktionszeitraum 1. Mai bis 14. Juli 2024, 23:59 Uhr (nachfolgend „Aktionszeitraum“) können Teilnehmer an einer Gewinnverlosung teilnehmen.
Die Teilnahme kann erfolgen über:
das Online-Gewinnspielformular auf der Webseite https://fuerstwallerstein-brauhaus.de/gewinnspiel-kofferraum-voll-fuersten-hell-2024
Preise der Gewinnverlosung:
- 4 Kästen Fürsten Hell 0,5 l pro Verlosung. Es findet ab dem Achtelfinale zu jedem Spiel eine Verlosung statt (15 gesamt).
Veranstalter des „EM-Gewinnspiels Kofferraum voll Fürsten Hell“ ist die Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH, Berg 78, 86757 Wallerstein. Teilnehmen kann jeder ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH, Mitarbeiter verbundener Unternehmen sowie Mitarbeiter der an der Aktion beteiligten Agenturen und deren Angehörige.
Und so funktioniert es:
- Füllen Sie das Gewinnspielformular auf dieser Webseite aus und senden Sie uns Ihre E-Mail-Adresse durch Klicken auf „Absenden“ zu.
- Bitte bestätigen Sie ihre Anmeldung, indem sie auf den Bestätigungslink in der E-Mail klicken.
Unter allen Teilnehmern der Gewinnverlosung findet unter Entscheid des Loses zu jedem Spiel ab dem Achtelfinale (Zeitraum: 29. Juni bis 14. Juli 2024) die Gewinnerziehung statt. Der/die Gewinner/in wird von der Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH per E-Mail über die Tatsache seines/ihres Gewinns benachrichtigt. Die Bekanntgabe des/der Gewinners/in erfolgt ohne Gewähr. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht während der Fußballeuropameisterschaft 2024 nach Versand der Gewinnmitteilung per E-Mail unter brauhaus@fuerstwallerstein.de, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein/e neuer Gewinner/in ermittelt.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Die Gewinner können Ihren Gewinn ab dem 29. Juni bis zum 20. Juli 2024 in einem Getränke König Getränkefachmarkt abholen. Eine Abholung ist während der regulären Öffnungszeiten des jeweiligen Getränkefachmarktes möglich. Das Pfand für die Bierkästen ist bei der Abholung des Gewinns in einem Getränke König Getränkefachmarkt in der Nähe des Gewinners / der Gewinnerin zu entrichten.
Wir behalten uns vor, die Gewinne von Personen, die Ihre Volljährigkeit beim Einlösen nicht nachweisen können, abzulehnen bzw. nicht anzunehmen.
Weitere Regeln
Die Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel Skripte oder Hackertools eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft.
Eine Auszahlung der Gewinne in bar ist nicht möglich, der Gewinnanspruch ist nicht abtretbar und auch nicht übertragbar. Der gewerbliche Wiederverkauf der Prämien ist untersagt. Die Gewinne können in ihrer tatsächlichen Darstellung von den Abbildungen abweichen.
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Die Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern (z. B. die Teilnahmebedingungen) oder zu beenden, wenn aufgrund Betruges, technischer Gründe oder anderer außerhalb der Kontrolle der Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH liegender Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Hieraus können die Teilnehmer keine Ansprüche herleiten. Sofern eine Unterbrechung oder Beendigung auf dem Verhalten eines Teilnehmers beruht, ist der Veranstalter berechtigt, von diesem Teilnehmer Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.