Aktionszeitraum 15.05.2023 bis 07.06.2023
Gewinne jetzt Gutscheine für 1 Maß Bier im Sixengarten auf der Nördlinger Mess 2023.
Endlich ist wieder Nördlinger Mess´Zeit!
Das größte Volksfest Nordschwabens findet vom 10. – 19. Juni in Nördlingen statt.
Wir verlosen 50 Gutscheine für 1 Maß Bier im Sixengarten auf der Nördlinger Mess 2023.
Jetzt eintragen und gewinnen.
Teilnahmebedingungen
– für das Fürst Wallerstein Gewinnspiel „Gewinnspiel Nördlinger Mess 2023“
Im Aktionszeitraum bis 7. Juni 2023, 23:59 Uhr (nachfolgend „Aktionszeitraum“) können Teilnehmer an einer Gewinnverlosung teilnehmen.
Die Teilnahme kann erfolgen über:
das Online-Gewinnspielformular auf der Webseite https://fuerstwallerstein-brauhaus.de/gewinnspiel-noerdlinger-mess/
Preise der Gewinnverlosung:
- 50 Gutscheine für 1 Maß Bier, gültig im Sixengarten auf der Nördlinger Mess 2023
Veranstalter des „Fürst Wallerstein Nördlinger Mess“ ist die Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH, Berg 78, 86757 Wallerstein. Teilnehmen kann jeder ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH, Mitarbeiter verbundener Unternehmen sowie Mitarbeiter der an der Aktion beteiligten Agenturen und deren Angehörige.
Und so funktioniert es:
- Füllen Sie das Gewinnspielformular auf dieser Webseite aus und senden Sie uns Ihre E-Mail-Adresse durch Klicken auf „Absenden“ zu.
- Bitte bestätigen Sie ihre Anmeldung, indem sie auf den Bestätigungslink in der E-Mail klicken.
Unter allen Teilnehmern der Gewinnverlosung findet unter Entscheid des Loses bis spätestens 09. Juni 2023 die Gewinnerziehung statt. Der/die Gewinner/in wird von der Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH per E-Mail über die Tatsache seines/ihres Gewinns benachrichtigt. Die Bekanntgabe des/der Gewinners/in erfolgt ohne Gewähr. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht während der Nördlinger Mess 2023 nach Versand der Gewinnmitteilung per E-Mail unter brauhaus@fuerstwallerstein.de, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein/e neuer Gewinner/in ermittelt.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Die Gutscheine sind nur im Sixengarten des Fürst Wallerstein Brauhauses während der Nördlinger Mess 2023 gültig.
Die Gewinner können Ihre Gutscheine ab dem 10. Juni 2023 im Festbüro des Sixengartens abholen. Eine Abholung ist täglich zwischen 17.00 und 19-.00 Uhr möglich.
Wir behalten uns vor, Gutscheine von Personen, die Ihre Volljährigkeit beim Einlösen nicht nachweisen können, abzulehnen bzw. nicht anzunehmen.
Weitere Regeln
Die Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel Skripte oder Hackertools eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft.
Eine Auszahlung der Gewinne in bar ist nicht möglich, der Gewinnanspruch ist nicht abtretbar und auch nicht übertragbar. Der gewerbliche Wiederverkauf der Prämien ist untersagt. Die Gewinne können in ihrer tatsächlichen Darstellung von den Abbildungen abweichen.
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Die Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern (z. B. die Teilnahmebedingungen) oder zu beenden, wenn aufgrund Betruges, technischer Gründe oder anderer außerhalb der Kontrolle der Fürst Wallerstein Brauhaus GmbH liegender Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Hieraus können die Teilnehmer keine Ansprüche herleiten. Sofern eine Unterbrechung oder Beendigung auf dem Verhalten eines Teilnehmers beruht, ist der Veranstalter berechtigt, von diesem Teilnehmer Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.