Tag des deutschen Bieres – immer ein Grund zum Feiern!
Das Reinheitsgebot gilt als eines der Traditionsgüter deutscher Geschichte. Deshalb steht der 23. April seit 1994 traditionell ganz im Zeichen des Bieres. Denn am 23. April 1516 wurde das Reinheitsgebot für Bier verkündet. Seitdem gehört in deutsches Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.
Vor über fünfhundert Jahren forderte der bayerische Herzog Wilhelm IV. auf einem Landständetag in Ingolstadt: Zum Brauen sollten nur wenige natürliche Zutaten verwendet werden dürfen. Er wollte damit das manchmal wüste Treiben beim Bierbrauen beenden. Waren doch die Menschen im Lauf der Zeit auf die abenteuerlichsten Ideen gekommen, um ihrem Bier einen besonderen Geschmack zu verleihen oder um es haltbarer zu machen: Vom Zusatz von Kräutern, von Ruß für Dunkelbier, von Kreidemehl, um sauer gewordenes Bier wieder genießbar zu machen, und sogar von Stechapfel und Fliegenpilz wird berichtet. Manch dubiose selbsternannte „Brauer“ schreckten damals vor nichts zurück.
Deshalb nahm der bayerische Herzog am 23. April 1516 die Sache selbst in die Hand und verkündete in Ingolstadt: Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen. Die Hefe wurde damals nicht erwähnt, da man die genaue Wirkungsweise der Hefe noch nicht kannte. Die sich im Verlauf der Gärung vermehrende Hefe wurde zu dieser Zeit als Produkt der Bierbereitung angesehen, nicht als bedeutende Zutat. Erst später gelang es, Hefe zu züchten und damit auch eine gleichbleibende Qualität des Bieres sicherzustellen.
(Quelle: www.brauer-bund.de)
Feiern Sie mit uns den Tag des Bieres 2024!
Am Samstag 27. April 2024 in Nördlingen am Marktplatz von 11 – 16 Uhr.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bierfans!
Von 11.00 bis 16.00 Uhr sorgt unser Brauhaus-Team zusammen mit den Fremdinger Werkstattmusikanten traditionell für Stimmung auf dem Marktplatz in Nördlingen!
Zur Feier des Tages schenken wir die Flasche Fürsten Hell 0,33 l für einen Euro aus (zzgl. Pfand). Der Erlös aus dem Verkauf geht an die Stiftung „Nördlinger Hilfe in Not“.
Mit einem „Prost“ auf den Genuss, freuen wir uns, diesen Tag mit Euch zu feiern!